AGB / Gastaufnahmebedingungen

Die nachfolgenden Bedingungen nach Empfehlung des DTV (Deutscher Tourismusverband e.V.) werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zustande kommenden Gastaufnahme- bzw. Beherbergungsvertrags. Sie regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber.

1. Abschluss des Gastaufnahmevertrages

  1. Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.
  2. Die Buchung kann auf allen Buchungswegen erfolgen, die vom Gastgeber angeboten werden (schriftlich, mündlich, telefonisch, elektronisch).
  3. Der Gastaufnahmevertrag kommt erst mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) des Gastgebers zustande. Diese Bestätigung erfolgt bei elektronischen Buchungen unverzüglich.
  4. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mitaufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

2. Leistungen und Preise

  1. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot in Verbindung mit der Buchungsbestätigung.
  2. Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Endpreise. Sie beinhalten alle Nebenkosten für die Ferienwohnung.

3. Bezahlung

  1. Eine Anzahlung ist nicht fällig.
  2. Der gesamte Mietpreis ist am Anreisetag fällig. Die Bezahlung erfolgt in bar, sofern nicht anders vereinbart.

4. An- und Abreise

  1. Der Gastgeber stellt dem Gast das Mietobjekt am Anreisetag ab 15.00 bis spätens 18.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung.
  2. Der Gast hat das Mietobjekt dem Gastgeber am Tag der Abreise bis spätestens 10.00 Uhr geräumt und in besenreinem Zustand zu übergeben.

5. Pflichten des Gastes & Hausordnung

  1. Der Gast hat die Mieträumlichkeiten, die Einrichtungsgegenstände sowie das Inventar pfleglich und mit aller Sorgfalt zu behandeln.
  2. Für schuldhaft verursachte Schäden an Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder dem Gebäude ist der Gast im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig.
  3. Der Gast verpflichtet sich, keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und Ähnliches in Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette zu werfen. Bei Zuwiderhandlung haftet der Verursacher für die Kosten der Instandsetzung.
  4. Rauchverbot: In der gesamten Ferienwohnung herrscht absolutes Rauchverbot. Das Rauchen ist ausschließlich im Außenbereich (z. B. Terrasse oder vor dem Haus) gestattet.

6. Rücktritt durch den Gast (Stornierung)

  1. Der Gast kann nicht einseitig kostenfrei von einer rechtsverbindlichen Buchung zurücktreten.
  2. Tritt der Gast dennoch vor Beginn der Mietzeit vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, den vereinbarten Aufenthaltspreis abzüglich ersparter Aufwendungen zu zahlen.
  3. Im Falle des Rücktritts hat der Gast pauschalen Ersatz nach folgender Staffel zu leisten:
    • Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20 % des Reisepreises
    • Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50 % des Reisepreises
    • Danach und bei Nichterscheinen: 90 % des Reisepreises
  4. Dem Gast bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Gastgeber kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  5. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung beim Gastgeber.
  6. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.

7. Kündigungsrecht

Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht. Beide Vertragsparteien sind jedoch berechtigt, den Mietvertrag nach § 543 BGB bzw. § 569 BGB fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen.

8. Mängel und Haftung

  1. Der Gastgeber haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
  2. Weist die Ferienwohnung einen Mangel auf, hat der Gast diesen unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, stehen ihm keine Ansprüche zu.
  3. Die Haftung des Gastgebers für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt (außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit).
  4. Für eingebrachte Sachen haftet der Gastgeber nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 701 ff BGB).

9. WLAN-Nutzung

  1. Für die über das WLAN übermittelten Daten ist der Gast selbst verantwortlich.
  2. Der Gast verpflichtet sich, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten (keine illegalen Downloads/Filesharing).
  3. Der Gast stellt den Gastgeber von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast beruhen.

10. Tierhaltung

Tiere, insbesondere Hunde, dürfen nur nach ausdrücklicher, vorheriger Erlaubnis durch den Gastgeber mitgebracht werden. Der Gast haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes, soweit gesetzlich zulässig.